đ¨ââď¸ Jetzt Untersuchungs-Termin buchen

Auf dieser Seite finden Sie eine Sammlung der häufigsten Fragen, die wir regelmäĂig von Flugpersonal bei unseren Untersuchungen gestellt bekommen. Sollten Ihre Frage nicht dabei sein, kontaktieren Sie uns gerne per Mail an office@flugmed.wien!
Ja.
Nein, diese mßssen im AeMC (=Aero Medical Center, =flugmedizinisches Zentrum) durchgefßhrt werden. Besuchen Sie uns ab dann zu Ihren Verlängerungsuntersuchungen.
Ja.
Fliegendes Personal, unabhängig von der medizinischen Flugtauglichkeit Klasse.
WICHTIG: Bei Piloten der Klasse 1 ist ab dem 65. Lebensjahr eine kardiovaskuläre Beurteilung durch uns verpflichtend.
Von den erhobenen kardiologischen Befunden und dem Risiko ein kardiovaskuläres Ereignis in den nächsten 10 Jahren zu erleiden (nach PROCAM-Score) ist der Umfang der aktuellen Untersuchung. Diese muss im Falle von PROCAM Score >10% erweitert werden. Dies gilt auch fßr den Zeitraum bis zur nächsten kardiologischen Untersuchung, längstens jedoch 48 Monate.
Tauglichkeitsklasse 1 (im Wesentlichen fĂźr Berufspiloten)
⢠FlugzeugfĂźhrer â ATPL (A), CPL (A)
⢠FĂźhrer von Hubschraubern â ATPL (H), CPL (H)
⢠Luftschifffßhrer
⢠Flugingenieure
⢠Flugtechniker auf Hubschraubern der
⢠Polizei des Bundes und der Länder
Tauglichkeitsklasse 2 (im Wesentlichen fĂźr Privatpiloten und Bewerber/ SchĂźler)
⢠FĂźhrer von Flächenflugzeugen â PPL (A)
⢠FĂźhrer von Hubschraubern â PPL (H)
⢠FĂźhrer von Segelflugzeugen â SPL
⢠FreiballonfĂźhrer gewerblich und privat â BPL
⢠Parabelflßge
Leichtluftfahrzeug-Pilotenlizenz, engl. âLight Aircraft Pilot Licenceâ (LAPL)
⢠LAPL (A) (Aeroplane)
⢠LAPL (H) (Hubschrauber)
⢠LAPL (S) (Segelflugzeug)
⢠LAPL (B) (Ballon)
Cabin Crew, Kabinen Personal
Tauglichkeitsklasse 3 (Fluglotse)
Der Preis ist abhängig von:
Den Preis fĂźr die bei Ihnen notwendige Untersuchung kĂśnnen Sie gerne telefonisch erfragen. Zur Orientierung: Eine Verlängerungsuntersuchung Klasse 2 bei einem âĂźblichen gesunden Antragstellerâ und zweijährigem Untersuchungsintervall kostet bei uns derzeit etwa 200 EUR.
Die reguläre Verlängerungsuntersuchung kann bis zu 45 Tage vor Ablauf der Gßltigkeitsdauer des letzten Tauglichkeitszeugnisses durchgefßhrt werden, ohne dass sich das (gewohnte) Ablaufdatum verändert. Es bleibt somit ausreichend Zeit, wenn bei der Untersuchung ein Problem auftaucht, dieses noch vor dem Lizenzablauf zu lÜsen.
Die GĂźltigkeitsdauer richtet sich nach Ihrem Alter zum Zeitpunkt der medizinischen Untersuchung und wird
Die Europäische Union ist zuständig fßr die europaweit harmonisierte Regelung der Luftfahrt. Die Detailregeln fßr das Lizenzwesen (Part. FCL) sind gestßtzt auf die so genannte EASA -Grundverordnung (Verordnung EG 216/2008). Pilotenlizenzen werden von den zuständigen BehÜrden der EASA-Mitgliedstaaten ausgestellt.
Somit kĂśnnen auch Piloten aus dem EU-Ausland / EASA-Mitgliedstaaten zu uns kommen. Sollten Sie eine Deutsche Lizenz haben / erwerben wollen, bitte bei der Anmeldung erwähnen, damit die Ăbermittelung an das LBA (Luftfahrt-Bundesamt) erfolgt.
Bitte entnehmen Sie die Mitgliedsstaaten dieser BroschĂźre.
Sehhilfen kÜnnen nach wie vor vom Fliegerarzt im Tauglichkeitszeugnis unter XIII Einschränkungen/Limitations (z.B.: VDL, VML, VNL) eingetragen werden. Medizinische Befunde, GesundheitsstÜrungen, Diagnosen, die nach der EU Verordnung Nr. 1178/2011 eine Konsultation oder Verweisung erforderlich machen, kÜnnen nur noch durch das Referat Flugmedizin begutachtet werden. Diese treffen damit auch letztendlich die Tauglichkeitsentscheidung und vergeben unter Bemerkungen/Remarks eine entsprechende Nummer.
Machen bestimmte GesundheitsstÜrungen eine Auflage im Tauglichkeitszeugnis nÜtig, kann dies bei einem Klasse 1 Piloten der Fliegerarzt nicht mehr allein entscheiden. Der flugmedizinische Sachverständige (Fliegerarzt) erstellt ein Auflagenblatt, in dem die erforderlichen Auflagen und Kontrolluntersuchungen festgelegt werden. Er muss den Fall an die lizenzfßhrende Stelle (Austro Control) verweisen (i.e. abgeben). Diese entscheidet dann ßber das weitere Vorgehen in dem Fall und kann z.B. noch andere Fachärzte hinzuziehen oder an ein AeMC weiter verweisen. Die Lizenz wird aber in jedem Fall dann vom Austro Control ausgestellt.
Bestimmte Auflagen kĂśnnen nicht mehr direkt vom Fliegerarzt gestellt und ins Tauglichkeitszeugnis eingetragen werden. Es wird in Form eines Vorschlags fĂźr die Austro Control ein Auflagenblatt erstellt, in dem die erforderlichen Auflagen und Kontrolluntersuchungen festgelegt werden. Danach muss die Zustimmung der BehĂśrde abgewartet werden. Eine Konsultation ist in der Regel bei Auflagen der Tauglichkeitsklasse II erforderlich.
Inhaber von Tauglichkeitszeugnissen dßrfen keine verschreibungspflichtigen oder nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel zu sich nehmen, wenn sie sich nicht absolut sicher sind, dass die Arzneimittel sie in der sicheren Ausßbung der mit ihrer Lizenz verbundenen Rechte nicht beeinträchtigen. Auch scheinbar harmlose frei verkäufliche Medikamente kÜnnen die Flugtauglichkeit einschränken.
Sollten in dieser Hinsicht Zweifel bestehen, bitte konsultieren Sie uns. Anders ist es bei regelmäĂiger Einnahme von Medikamenten. Dies fĂźhrt zur eingeschränkten Tauglichkeit. Folgende Medikamente sind zur Behandlung von Bluthochdruck zugelassen:

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