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Häufige Fragen

Auf dieser Seite finden Sie eine Sammlung der häufigsten Fragen, die wir regelmäßig von Flugpersonal bei unseren Untersuchungen gestellt bekommen. Sollten Ihre Frage nicht dabei sein, kontaktieren Sie uns gerne per Mail an office@flugmed.wien!

Kann eine Erstuntersuchung zur Flugtauglichkeit Klasse II / LAPL beim Fliegerarzt durchgefĂźhrt werden?

 

Ja.

Kann der Fliegerarzt eine Erstuntersuchung zur Flugtauglichkeit Klasse I durchfĂźhren?

Nein, diese mĂźssen im AeMC (=Aero Medical Center, =flugmedizinisches Zentrum) durchgefĂźhrt werden. Besuchen Sie uns ab dann zu Ihren  Verlängerungsuntersuchungen.

Kann in ihrer Praxis die kardiovaskuläre Begutachtung durchgefßhrt werden?

Ja.

Fliegendes Personal, unabhängig von der medizinischen Flugtauglichkeit Klasse.
WICHTIG: Bei Piloten der Klasse 1 ist ab dem 65. Lebensjahr eine kardiovaskuläre Beurteilung durch uns verpflichtend.

Von den erhobenen kardiologischen Befunden und dem Risiko ein kardiovaskuläres Ereignis in den nächsten 10 Jahren zu erleiden (nach PROCAM-Score) ist der Umfang der aktuellen Untersuchung. Diese muss im Falle von PROCAM Score >10% erweitert werden. Dies gilt auch fßr den Zeitraum bis zur nächsten kardiologischen Untersuchung, längstens jedoch 48 Monate.

Welche flugmedizinischen Tauglichkeitsklassen gibt es?

Tauglichkeitsklasse 1 (im Wesentlichen fĂźr Berufspiloten)
•    FlugzeugfĂźhrer – ATPL (A), CPL (A)
•    FĂźhrer von Hubschraubern – ATPL (H), CPL (H)
•    LuftschifffĂźhrer
•    Flugingenieure
•    Flugtechniker auf Hubschraubern der
•    Polizei des Bundes und der Länder

Tauglichkeitsklasse 2 (im Wesentlichen fĂźr Privatpiloten und Bewerber/ SchĂźler)
•    FĂźhrer von Flächenflugzeugen – PPL (A)
•    FĂźhrer von Hubschraubern – PPL (H)
•    FĂźhrer von Segelflugzeugen – SPL
•    FreiballonfĂźhrer gewerblich und privat – BPL
•    ParabelflĂźge

Leichtluftfahrzeug-Pilotenlizenz, engl. „Light Aircraft Pilot Licence“ (LAPL)
•    LAPL (A) (Aeroplane)
•    LAPL (H) (Hubschrauber)
•    LAPL (S) (Segelflugzeug)
•    LAPL (B) (Ballon)

Cabin Crew, Kabinen Personal

Tauglichkeitsklasse 3 (Fluglotse)

Was kostet eine flugmedizinische Untersuchung?

Der Preis ist abhängig von:

  • Umfang der Untersuchungen (Erstuntersuchung oder Verlängerungsuntersuchung)
  • Notwendigkeit von Zusatzuntersuchungen, wenn diese z.B. im Tauglichkeitszeugnis      zur jeweiligen Tauglichkeitsuntersuchung angefordert werden .
  • Privatpatienten kĂśnnen eine qualifizierte Honorarrechnung fĂźr eine Gesundheitsvorsorgeuntersuchung erhalten und bei ihrer Krankenversicherung einreichen. FĂźr Berufspiloten ist oft der Arbeitgeber der Kostenträger. Diese Vorgehensweise sollen Sie allerdings vorher mit ihm vereinbaren.

Den Preis für die bei Ihnen notwendige Untersuchung können Sie gerne telefonisch erfragen. Zur Orientierung: Eine Verlängerungsuntersuchung Klasse 2 bei einem „üblichen gesunden Antragsteller“ und zweijährigem Untersuchungsintervall kostet bei uns derzeit etwa 200 EUR.

Was ist die 45-Tage-Regelung?

Die reguläre Verlängerungsuntersuchung kann bis zu 45 Tage vor Ablauf der Gßltigkeitsdauer des letzten Tauglichkeitszeugnisses durchgefßhrt werden, ohne dass sich das (gewohnte) Ablaufdatum verändert. Es bleibt somit ausreichend Zeit, wenn bei der Untersuchung ein Problem auftaucht, dieses noch vor dem Lizenzablauf zu lÜsen.

Wie berechne ich die GĂźltigkeitsdauer meines Tauglichkeitszeugnisses?

Die GĂźltigkeitsdauer richtet sich nach Ihrem Alter zum Zeitpunkt der medizinischen Untersuchung und wird

  • bei Erstausstellung bzw. Verlängerung auf der Grundlage des Datums der medizinischen Untersuchung berechnet.
  • bei Verlängerung auf Grundlage des Ablaufdatums Ihres vorherigen Tauglichkeitszeugnisses berechnet.

Sie sind Antragsteller aus dem EU-Ausland?

Die Europäische Union ist zuständig fßr die europaweit harmonisierte Regelung der Luftfahrt. Die Detailregeln fßr das Lizenzwesen (Part. FCL) sind gestßtzt auf die so genannte EASA -Grundverordnung (Verordnung EG 216/2008). Pilotenlizenzen werden von den zuständigen BehÜrden der EASA-Mitgliedstaaten ausgestellt.

Somit können auch Piloten aus dem EU-Ausland / EASA-Mitgliedstaaten zu uns kommen. Sollten Sie eine Deutsche Lizenz haben / erwerben wollen, bitte bei der Anmeldung erwähnen, damit die Übermittelung an das LBA (Luftfahrt-Bundesamt) erfolgt.

Welche Länder gehÜren zur EASA?

Bitte entnehmen Sie die Mitgliedsstaaten dieser BroschĂźre.

KÜnnen Fliegerärzte Auflagen stellen und ins Medical schreiben?

Sehhilfen kÜnnen nach wie vor vom Fliegerarzt im Tauglichkeitszeugnis unter XIII Einschränkungen/Limitations (z.B.: VDL, VML, VNL) eingetragen werden. Medizinische Befunde, GesundheitsstÜrungen, Diagnosen, die nach der EU Verordnung Nr. 1178/2011 eine Konsultation oder Verweisung erforderlich machen, kÜnnen nur noch durch das Referat Flugmedizin begutachtet werden. Diese treffen damit auch letztendlich die Tauglichkeitsentscheidung und vergeben unter Bemerkungen/Remarks eine entsprechende Nummer.

Ist eine Verweisung mĂśglich?

Machen bestimmte GesundheitsstÜrungen eine Auflage im Tauglichkeitszeugnis nÜtig, kann dies bei einem Klasse 1 Piloten der Fliegerarzt nicht mehr allein entscheiden. Der flugmedizinische Sachverständige (Fliegerarzt) erstellt ein Auflagenblatt, in dem die erforderlichen Auflagen und Kontrolluntersuchungen festgelegt werden. Er muss den Fall an die lizenzfßhrende Stelle (Austro Control) verweisen (i.e. abgeben). Diese entscheidet dann ßber das weitere Vorgehen in dem Fall und kann z.B. noch andere Fachärzte hinzuziehen oder an ein AeMC weiter verweisen. Die Lizenz wird aber in jedem Fall dann vom Austro Control ausgestellt.

Was ist eine Konsultation?

Bestimmte Auflagen kĂśnnen nicht mehr direkt vom Fliegerarzt gestellt und ins Tauglichkeitszeugnis eingetragen werden. Es wird in Form eines Vorschlags fĂźr die Austro Control ein Auflagenblatt erstellt, in dem die erforderlichen Auflagen und Kontrolluntersuchungen festgelegt werden. Danach muss die Zustimmung der BehĂśrde abgewartet werden. Eine Konsultation ist in der Regel bei Auflagen der Tauglichkeitsklasse II erforderlich.

Medikamente und die Flugtauglichkeit?

Inhaber von Tauglichkeitszeugnissen dßrfen keine verschreibungspflichtigen oder nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel zu sich nehmen, wenn sie sich nicht absolut sicher sind, dass die Arzneimittel sie in der sicheren Ausßbung der mit ihrer Lizenz verbundenen Rechte nicht beeinträchtigen. Auch scheinbar harmlose frei verkäufliche Medikamente kÜnnen die Flugtauglichkeit einschränken.

Sollten in dieser Hinsicht Zweifel bestehen, bitte konsultieren Sie uns. Anders ist es bei regelmäßiger Einnahme von Medikamenten. Dies führt zur eingeschränkten Tauglichkeit. Folgende Medikamente sind zur Behandlung von Bluthochdruck zugelassen:

  • AMC MED.B.010 (j) (2)
  • Non loop Diuretika
  • ACE Hemmer
  • Sartane
  • Calcium Antagonisten
  • Hydrophile Beta-Blocker

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