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Onboarding für Ihre
flugmedizinische Untersuchung

Sie kennen den Blick auf eine große Anzeigetafel und sehen nur Flughafen? Wir bringen Ordnung ins Chaos und Sie sicher ans Ziel. Auf dieser Seite erfahren Sie Ihre benötigte flugmedizinische Untersuchung, einzuhaltende Fristen sowie einen Überblick zu den benötigten Unterlagen.

Rechtliche Grundlage

Die Europäische Union ist zuständig für die europaweit harmonisierte Regelung der Luftfahrt. Die Detailregeln für das Lizenzwesen (Part.FCL) sind gestützt auf die EASA-Grundverordnung (Verordnung EG 216/2008).

Die Untersuchungen werden nach den geltenden Richtlinien der EASA AMC Materials (Acceptable means of compliance) und den Anforderungen der EU-Verordnung 1178/2011 durchgeführt.  Zuständige Erlaubnisbehörde für Medicals aller flugmedizinischen Klassen ist in Österreich die Austro Control.


Wichtige Information

Bitte übermitteln Sie entsprechend Ihres benötigten Medicals Ihr letztes Tauglichkeitszeugnis (sofern zutreffend), das ausgefüllte Antragsformular, sowie das ausgefüllte Mental Health Formular bis spätestens eine Woche vor Ihrem Termin per Mail an office@flugmed.wien. Details entnehmen Sie bitte der Seite Medicals.

Anträge und medizinische Untersuchungsberichte werden über das EMPIC EAP System an die Behörde übermittelt. Um Sie auf dem ACG-Server anmelden zu können werden die genannten Unterlagen benötigt, somit können wir Ihnen erhebliche Wartezeit in der Ordination ersparen.

Sämtliche Untersuchungen, mit Ausnahme der Augenarztuntersuchung, können in unserer Ordination durchgeführt werden.

Fall 1:
Sie haben noch keine gültige Lizenz

Sie benötigen eine Erstuntersuchung. Während Ihre Erneuerungsuntersuchung bei uns für alle Tauglichkeitsklassen durchgeführt werden kann, gilt dies bei der  Erstuntersuchung nicht für alle Tauglichkeitsklassen.

Ihre Erstuntersuchung für die Tauglichkeitsklassen 1 (Berufspiloten) und 3 (Fluglotsen) muss im AeMC (Flugmedizinisches Zentrum) durchgeführt werden. Bitte besuchen Sie uns zur Kontrolluntersuchung. (siehe unten) Folgende Tauglichkeitsklassen sind für die Erstuntersuchung bei uns möglich:

Medical Class

Erstuntersuchung der Tauglichkeit

Klasse 2
(Privatpiloten)

Motorflug inkl. Ecolight
PPL-A, PPL-A/IFR
PPL-H

☑️ durchführbar

LAPL Piloten
(light aircraft  pilot licence)

☑️ durchführbar

Cabin Crew

☑️ durchführbar

Fall 2:
Sie haben eine gültige Lizenz

Ihre Erneuerungsuntersuchung kann bei uns durchgeführt werden. In der folgenden Tabelle finden Sie die Gültigkeitsdauer Ihrer aktuellen Lizenz und Sie können damit den Termin für Ihre nächste Erneuerungsuntersuchung planen.

Achtung: Die Erneuerungsuntersuchung für Tauglichkeitsklasse 1 (Berufspiloten) und 3 (Fluglotsen) kann ab Winter 2023/2024 bei uns durchgeführt werden.

Medical Class

Maximale Gültigkeitsdauer

Klasse 1
(Berufspiloten)

Bis 59 Jahre: 12 Monate *
Ab 60 Jahre: 6 Monate

* Ausgenommen sind 40-59 jährige Piloten mit „single pilot commercial operation carrying passengers“: alle 6 Monate

Klasse 2
(Privatpiloten)

Motorflug inkl. Ecolight
PPL-A, PPL-A/IFR
PPL-H

Bis 40 Jahre: 60 Monate *
40 - 49 Jahre: 24 Monate **
Ab 50 Jahre: 12 Monate

* Kurz vor dem 40. Lebensjahr ausgestellte Lizenzen verlieren ihre Gültigkeit mit der Vollendung des 42. Lebensjahres.
** Die Gültigkeit endet spätestens mit Vollendung des 51 Lebensjahres.

Klasse 3
(Fluglotse)

Bis 40 Jahre: 60 Monate*
Ab 40 Jahre: 24 Monate

* Kurz vor dem 40. Lebensjahr ausgestellte Lizenzen verlieren ihre Gültigkeit mit der Vollendung des 42. Lebensjahres.

LAPL Piloten
(light aircraft  pilot licence)

Bis 40 Jahre: 60 Monate*
Ab 40 Jahre: 24 Monate

* Kurz vor dem 40. Lebensjahr ausgestellte Lizenzen verlieren ihre Gültigkeit mit der Vollendung des 42. Lebensjahres.

Cabin Crew

60 Monate *

* Kann von der Bundesoberbehörde verkürzt werden

Die Gültigkeit Ihrer Tauglichkeit kann behördlich verkürzt werden, was zu einer vorzeitigen Nachuntersuchung verpflichtet. Die reguläre Kontrolluntersuchung zur Verlängerung Ihrer Lizenz kann bis zu 45 Tage vor Ablauf der Gültigkeitsdauer Ihres aktuellen Tauglichkeitszeugnisses durchgeführt werden, ohne dass sich das (gewohnte) Ablaufdatum verändert.

Berechnung der Gültigkeitsdauer Ihres Tauglichkeitszeugnisses

Die Gültigkeitsdauer richtet sich nach Ihrem Alter zum Zeitpunkt der medizinischen Untersuchung und wird

  • bei Erstausstellung bzw. Verlängerung auf der Grundlage des Datums der medizinischen Untersuchung berechnet.
  • bei Verlängerung auf Grundlage des Ablaufdatums Ihres vorherigen Tauglichkeitszeugnisses berechnet.

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