
Sie kennen den Blick auf eine große Anzeigetafel und sehen nur Flughafen? Wir bringen Ordnung ins Chaos und Sie sicher ans Ziel. Auf dieser Seite erfahren Sie Ihre benötigte flugmedizinische Untersuchung, einzuhaltende Fristen sowie einen Überblick zu den benötigten Unterlagen.
Die Europäische Union ist zuständig für die europaweit harmonisierte Regelung der Luftfahrt. Die Detailregeln für das Lizenzwesen (Part.FCL) sind gestützt auf die EASA-Grundverordnung (Verordnung EG 216/2008).
Die Untersuchungen werden nach den geltenden Richtlinien der EASA AMC Materials (Acceptable means of compliance) und den Anforderungen der EU-Verordnung 1178/2011 durchgeführt. Zuständige Erlaubnisbehörde für Medicals aller flugmedizinischen Klassen ist in Österreich die Austro Control.
Bitte übermitteln Sie entsprechend Ihres benötigten Medicals Ihr letztes Tauglichkeitszeugnis (sofern zutreffend), das ausgefüllte Antragsformular, sowie das ausgefüllte Mental Health Formular bis spätestens eine Woche vor Ihrem Termin per Mail an office@flugmed.wien. Details entnehmen Sie bitte der Seite Medicals.
Anträge und medizinische Untersuchungsberichte werden über das EMPIC EAP System an die Behörde übermittelt. Um Sie auf dem ACG-Server anmelden zu können werden die genannten Unterlagen benötigt, somit können wir Ihnen erhebliche Wartezeit in der Ordination ersparen.
Sämtliche Untersuchungen, mit Ausnahme der Augenarztuntersuchung, können in unserer Ordination durchgeführt werden.
Sie benötigen eine Erstuntersuchung. Während Ihre Erneuerungsuntersuchung bei uns für alle Tauglichkeitsklassen durchgeführt werden kann, gilt dies bei der Erstuntersuchung nicht für alle Tauglichkeitsklassen.
Ihre Erstuntersuchung für die Tauglichkeitsklassen 1 (Berufspiloten) und 3 (Fluglotsen) muss im AeMC (Flugmedizinisches Zentrum) durchgeführt werden. Bitte besuchen Sie uns zur Kontrolluntersuchung. (siehe unten) Folgende Tauglichkeitsklassen sind für die Erstuntersuchung bei uns möglich:
Medical Class | Erstuntersuchung der Tauglichkeit |
Klasse 2 Motorflug inkl. Ecolight | ☑️ durchführbar |
LAPL Piloten | ☑️ durchführbar |
Cabin Crew | ☑️ durchführbar |

Ihre Erneuerungsuntersuchung kann bei uns durchgeführt werden. In der folgenden Tabelle finden Sie die Gültigkeitsdauer Ihrer aktuellen Lizenz und Sie können damit den Termin für Ihre nächste Erneuerungsuntersuchung planen.
Achtung: Die Erneuerungsuntersuchung für Tauglichkeitsklasse 1 (Berufspiloten) und 3 (Fluglotsen) kann ab Winter 2023/2024 bei uns durchgeführt werden.
Medical Class | Maximale Gültigkeitsdauer |
Klasse 1 | Bis 59 Jahre: 12 Monate * * Ausgenommen sind 40-59 jährige Piloten mit „single pilot commercial operation carrying passengers“: alle 6 Monate |
Klasse 2 Motorflug inkl. Ecolight | Bis 40 Jahre: 60 Monate * * Kurz vor dem 40. Lebensjahr ausgestellte Lizenzen verlieren ihre Gültigkeit mit der Vollendung des 42. Lebensjahres. |
Klasse 3 | Bis 40 Jahre: 60 Monate* * Kurz vor dem 40. Lebensjahr ausgestellte Lizenzen verlieren ihre Gültigkeit mit der Vollendung des 42. Lebensjahres. |
LAPL Piloten | Bis 40 Jahre: 60 Monate* * Kurz vor dem 40. Lebensjahr ausgestellte Lizenzen verlieren ihre Gültigkeit mit der Vollendung des 42. Lebensjahres. |
Cabin Crew | 60 Monate * * Kann von der Bundesoberbehörde verkürzt werden |
Die Gültigkeit Ihrer Tauglichkeit kann behördlich verkürzt werden, was zu einer vorzeitigen Nachuntersuchung verpflichtet. Die reguläre Kontrolluntersuchung zur Verlängerung Ihrer Lizenz kann bis zu 45 Tage vor Ablauf der Gültigkeitsdauer Ihres aktuellen Tauglichkeitszeugnisses durchgeführt werden, ohne dass sich das (gewohnte) Ablaufdatum verändert.
Die Gültigkeitsdauer richtet sich nach Ihrem Alter zum Zeitpunkt der medizinischen Untersuchung und wird

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