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Pilot/In Infos

Meldepflichten

Wann muss ein:e Pilot:in den Fliegerarzt kontaktieren?

Bitte beachten Sie, dass Sie als Lizenzinhaber den folgenden Meldepfichten unterliegen. Gerne nehmen wir diese Meldungen von Ihnen entgegen und kümmern uns um Ihren Lizenzerhalt.

1) Lizenzinhaber dürfen die Rechte in Verbindung mit ihrer Lizenz und damit zusammenhängenden Berechtigungen oder Zeugnissen nicht ausüben, wenn sie

  •  sich einer Einschränkung ihrer Tauglichkeit bewusst sind, die es ihnen unmöglich machen könnte, diese Rechte sicher auszuüben
  • Ein verschreibungspflichtiges oder nicht verschreibungspflichtiges Mittel einnehmen oder anwenden, das sie in der sicheren Ausübung der mit der geltenden Lizenz verbundenen Rechte beeinträchtigen könnte (z.B. Blut verdünnende Medikamente, Blutdruck senkende Medikamente, Antidepressiva etc.) oder
  •  sich einer ärztlichen, chirurgischen oder sonstigen Maßnahme unterziehen, die die Flugsicherheit beeinträchtigen könnte

2) Lizenzinhaber Inhaber müssen Sie zudem unverzüglich medizinisch beraten lassen, wenn sie

  • sich einem chirurgischen Eingriff oder einer invasiven Behandlung unterziehen,

(2) mit der regelmäßigen Einnahme von Arzneimitteln begonnen haben

(3) eine erhebliche Verletzung erlitten haben, die es ihnen unmöglich gemacht hat, als Mitglied einer Flugbesatzung tätig zu sein

(4) an einer erheblichen Erkrankung gelitten haben, die es ihnen unmöglich gemacht hat, als Mitglied einer Flugbesatzung tätig zu sein

(5) schwanger sind

(6) bei einem Krankenstand über 21 Tage

(7) in ein Krankenhaus oder eine Klinik eingewiesen worden sind (unabhängig von der Dauer des Aufenthaltes) oder

(8) erstmaliger Verordnung einer korrigierenden Sehhilfe

Fristen

Wann ist meine Erneuerungsuntersuchung fällig?

Ihre Erneuerungsuntersuchung kann bei uns durchgeführt werden. In der folgenden Tabelle finden Sie die Gültigkeitsdauer Ihrer aktuellen Lizenz und Sie können damit den Termin für Ihre nächste Erneuerungsuntersuchung planen.

Achtung: Die Erneuerungsuntersuchung für Tauglichkeitsklasse 1 (Berufspiloten) und 3 (Fluglotsen) kann ab Winter 2023/2024 bei uns durchgeführt werden.

Medical Class

Maximale Gültigkeitsdauer

Klasse 1
(Berufspiloten)

Bis 59 Jahre: 12 Monate *
Ab 60 Jahre: 6 Monate

* Ausgenommen sind 40-59 jährige Piloten mit „single pilot commercial operation carrying passengers“: alle 6 Monate

Klasse 2
(Privatpiloten)

Motorflug inkl. Ecolight
PPL-A, PPL-A/IFR
PPL-H

Bis 40 Jahre: 60 Monate *
40 - 49 Jahre: 24 Monate **
Ab 50 Jahre: 12 Monate

* Kurz vor dem 40. Lebensjahr ausgestellte Lizenzen verlieren ihre Gültigkeit mit der Vollendung des 42. Lebensjahres.
** Die Gültigkeit endet spätestens mit Vollendung des 51 Lebensjahres.

Klasse 3
(Fluglotse)

Bis 40 Jahre: 60 Monate*
Ab 40 Jahre: 24 Monate

* Kurz vor dem 40. Lebensjahr ausgestellte Lizenzen verlieren ihre Gültigkeit mit der Vollendung des 42. Lebensjahres.

LAPL Piloten
(light aircraft  pilot licence)

Bis 40 Jahre: 60 Monate*
Ab 40 Jahre: 24 Monate

* Kurz vor dem 40. Lebensjahr ausgestellte Lizenzen verlieren ihre Gültigkeit mit der Vollendung des 42. Lebensjahres.

Cabin Crew

60 Monate *

* Kann von der Bundesoberbehörde verkürzt werden

Die Gültigkeit Ihrer Tauglichkeit kann behördlich verkürzt werden, was zu einer vorzeitigen Nachuntersuchung verpflichtet. Die reguläre Kontrolluntersuchung zur Verlängerung Ihrer Lizenz kann bis zu 45 Tage vor Ablauf der Gültigkeitsdauer Ihres aktuellen Tauglichkeitszeugnisses durchgeführt werden, ohne dass sich das (gewohnte) Ablaufdatum verändert.

Berechnung der Gültigkeitsdauer Ihres Tauglichkeitszeugnisses

Die Gültigkeitsdauer richtet sich nach Ihrem Alter zum Zeitpunkt der medizinischen Untersuchung und wird

  • bei Erstausstellung bzw. Verlängerung auf der Grundlage des Datums der medizinischen Untersuchung berechnet.
  • bei Verlängerung auf Grundlage des Ablaufdatums Ihres vorherigen Tauglichkeitszeugnisses berechnet.

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